Erst zweifelt Eintracht Frankfurt die Unbefangenheit des Richters an, dann liefert der Prozess vor dem DFB-Sportgericht interessante Einblicke in die zweifelhafte Kunst, verbotene Gegenstände ins Stadion zu schmuggeln. Am Ende trifft die Hessen, deren Anhänger in der Rückrunde auf Bewährung agieren, ein erneuter Teilausschluss zum Saisonauftakt gegen Schalke und eine Geldstrafe von 80.000 Euro. Einen weiteren Teilausschluss behält sich der DFB auf Bewährung vor.