Bundesliga

DFB-Sportgericht weist Freiburg-Einspruch zurück

Nach Bayern-Wechselfehler

DFB-Sportgericht weist Freiburg-Einspruch zurück

Lange Unterbrechung und Verwirrung auf dem Platz: Freiburg gegen Bayern hatte ein langes Nachspiel - aber keine sportrechtlichen Konsequenzen.

Lange Unterbrechung und Verwirrung auf dem Platz: Freiburg gegen Bayern hatte ein langes Nachspiel - aber keine sportrechtlichen Konsequenzen. IMAGO/MIS

Der FC Bayern muss um die drei Punkte, die er am Samstag beim 4:1-Sieg in Freiburg auf dem Weg zum zehnten Meistertitel in Serie eingefahren hat, nicht mehr fürchten - trotz des vieldiskutierten Wechselfehlers.

Am Freitag teilte der DFB mit, dass das Sportgericht den Einspruch der Freiburger gegen die Wertung des Spiels zurückgewiesen habe. Dem Verband zufolge hatte der SC argumentiert, dass die Bayern "während einer Auswechselphase in der 86. Minute kurzzeitig zwölf statt der erlaubten elf Mann auf dem Platz gehabt und damit ein zu diesem Zeitpunkt nicht spiel- oder einsatzberechtigter Spieler mitgewirkt" hätte.

"Geringfügiger Verschuldungsbeitrag der Bayern"

Obwohl Bayern-Teammanagerin Kathleen Krüger die Verwirrung mit der Eingabe der falschen Rückennummer in die Wechseltafel verursacht hatte, entschied das DFB-Sportgericht, dass dem Rekordmeister "der schuldhafte Einsatz eines nicht einsatzberechtigten Spielers nicht angelastet werden" könne und deshalb die Voraussetzungen für eine Spielumwertung nach Paragraph 17 Nummer 2 der DFB-Rechts- und Verfahrensordnung nicht erfüllt seien.

"Vielmehr sei die Spielfortsetzung mit zwölf Mann im Wesentlichen auf ein schuldhaftes Fehlverhalten der Schiedsrichter zurückzuführen", heißt es in der DFB-Mitteilung. Gegen die Entscheidung des Einzelrichters hätten die Freiburger binnen eines Werktags Einspruch beim DFB-Sportgericht einlegen können, verzichteten allerdings darauf.

"Schiedsrichterteam ist Pflichten schuldhaft nicht nachgekommen"

"Zunächst gehen wir davon aus, dass alle Spieler des FC Bayern spielberechtigt waren", sagt Stephan Oberholz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts und Einzelrichter in diesem Verfahren. "Ungeachtet dessen reicht der allenfalls geringfügige, hinter dem Fehlverhalten der Schiedsrichter zurücktretende Verschuldungsbeitrag der Bayern auch unter Gesichtspunkten der Verhältnismäßigkeit nicht aus, um die gravierende Rechtsfolge einer Spielumwertung zu rechtfertigen."

Die Pflichten des Schiedsrichtergespanns seien in den Fußballregeln klar festgelegt. "Diesen Pflichten ist das Schiedsrichterteam in mehrfacher Hinsicht schuldhaft nicht nachgekommen: Der Vierte Offizielle hat die beiden Auswechselspieler auf das Spielfeld gewiesen, ohne dass er - ebenso wie der Schiedsrichter - darauf geachtet hatte, ob zuvor die auszuwechselnden Spieler den Platz verlassen hatten", so Oberholz. "Dabei haben sie übersehen, dass kurzfristig zwölf Spieler auf dem Feld waren. Ihren Prüfpflichten hinsichtlich Spieleranzahl und Mannschaftsstärke sind sie nicht nachgekommen. Schließlich hat der Unparteiische die Begegnung fortgesetzt, ohne dabei erneut auf die zulässige Anzahl an Spielern zu achten."

Oberholz erklärt, warum der Vergleich zu Wolfsburgs Wechselfehler hinkt

Mit dem Wechselfehler des VfL Wolfsburg in der 1. DFB-Pokal-Runde bei Preußen Münster, der zu Saisonbeginn das Ausscheiden der ursprünglich siegreichen Wölfe am grünen Tisch zur Folge hatte, sei der Fall "nicht vergleichbar", betont Oberholz. "Seinerzeit ist ein gravierender und zentraler Ausgangsfehler des VfL Wolfsburg festgestellt worden, der in der unerlaubten Einwechslung eines sechsten Auswechselspielers bei Nichtbeachtung der bekannten Auswechselbestimmungen bestand. Ein solcher Fehler ist dem FC Bayern nicht vorzuwerfen."

Damals hätte das Schiedsrichtergespann nur eine "geringfügige" Mitschuld am Wechselfehler getragen. In Freiburg hätten die Unparteiischen dagegen in ihrem "originären Verantwortungsbereich" gepatzt, "nämlich der regeltechnischen Absicherung des Auswechselvorgangs. Die Vereine bestimmen eigenverantwortlich, dass und wer ein- beziehungsweise ausgewechselt wird - während die regeltechnische Abwicklung des Wechselvorgangs ausschließlich vom Schiedsrichter zu verantworten ist."

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jpe

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