Bundesliga

Videobeweis-Anpassung: DFB und Fröhlich rudern zurück

Fröhlich reagiert auf kicker-Berichterstattung

Videobeweis-Anpassung: DFB rudert zurück

Das Hin und Her beim Videobeweis: Jetzt meldete sich der DFB öffentlich zu Wort.

Das Hin und Her beim Videobeweis: Jetzt meldete sich der DFB öffentlich zu Wort. picture alliance

Der Unmut bei den Bundesligisten war groß, der bei den Fans auch: Wie der kicker am Donnerstag exklusiv berichtete , hatte der DFB nach dem fünften Spieltag klammheimlich eine "Kurs-Korrektur" beim Einsatz des Videobeweises vorgenommen, die Klubs darüber aber erst einen Monat später in einem Schreiben informiert, die Öffentlichkeit gar nicht. Jetzt rudert der Verband wieder zurück.

Lutz Michael Fröhlich, der den Brief vom 25. Oktober gemeinsam mit Hellmut Krug unterzeichnet hatte, bedauert laut einer DFB-Mitteilung am Freitagabend in einem weiteren Schreiben an die Bundesligisten "Irritationen" und "missverständliche Formulierungen". Zuvor hatte DFB-Präsident Reinhard Grindel, der sich über das "nicht abgestimmte" Vorgehen der Schiedsrichter-Abteilung gewundert hatte , das Gespräch mit Fröhlich gesucht und danach via dpa mitgeteilt: "Ich gehe davon aus, dass sich im Wesentlichen an den Abläufen, was den Einsatz des Videoassistenten angeht, nichts ändert."

Der Passus mit den "starken Zweifeln" ist verschwunden

Und in der Tat ist die meist diskutierte Formulierung aus dem Schreiben in Fröhlichs neuerlichem "Update" verschwunden. Ende Oktober hieß es noch: "Bei schwierigen Situationen, in denen die Einordnung der Schiedsrichterentscheidung in die Kategorie 'Klarer Fehler' nicht zweifelsfrei gewährleistet ist, der Video-Assistent aber starke Zweifel an der Berechtigung der Schiedsrichterentscheidung hat, soll er das dem Schiedsrichter unverzüglich mitteilen." Dieses seit dem sechsten Spieltag praktizierte Vorgehen führte auch in Situationen, in denen der Referee zunächst eine vertretbare Entscheidung getroffen hatte, zu einer Flut von Videobeweis-Einsätzen.

Im Wortlaut: So soll der Videobeweis umgesetzt werden

Jetzt formuliert es der DFB so: "Bei subjektiven Entscheidungen (also der Bewertung von Spielvorgängen, zum Beispiel bei Zweikämpfen oder Handspielen) soll der Video-Assistent nur dann eingreifen, wenn die Entscheidung des Schiedsrichters dem vorliegenden Bildmaterial gravierend widerspricht." Sehr ähnlich stand es auch im Schreiben an die Bundesligisten, nur der Passus mit den "starken Zweifeln" ist verschwunden.

Führt die neue Formulierung zu weniger Videobeweis-Anwendungen?

Das heißt: Die Ende Oktober kommunizierte Anwendung des Videobeweises wurde zumindest teilweise zurückgenommen, von einer "Kurs-Korrektur" ist jetzt nicht mehr die Rede. Allein von einer "klaren Fehlentscheidung" in den Bereichen Torerzielung, Strafstoß/Elfmeter, Rote Karte und Verwechslung eines Spielers - wie noch zu Saisonbeginn -, allerdings auch nicht mehr.

Ob die neue Formulierung wieder zu weniger Videobeweis-Anwendungen führt als in den letzten Wochen, muss sich also erst noch zeigen. Denn inwieweit eine Entscheidung dem Bildmaterial "gravierend widerspricht", obliegt der subjektiven Ansicht des Videoassistenten.

jpe

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