Eigentlich war die Wechselperiode wie immer vom 1. Juli bis 31. August vorgesehen, dieser Zeitraum musste jedoch wegen der Verschiebungen durch die Corona-Pandemie angepasst werden. Und so legte der DFB-Vorstand gemeinsam mit der DFL und in Abstimmung mit der FIFA am Montag fest, dass es 2020 eine zweigeteilte Wechselperiode geben wird.
Demnach ist das Transferfenster am kommenden Mittwoch, 1. Juli 2020 (Wechselperiode I.1), sowie vom 15. Juli bis zum 5. Oktober 2020 (Wechselperiode I.2) geöffnet. Dabei ist die erste, eintägige Phase insbesondere für die Registrierung bereits abgeschlossener Verträge mit Beginn zum 1. Juli vorgesehen. Die davon betroffenen Spieler erhalten nur eine Spielerlaubnis für 2020/21 - die Spielzeit 2019/20 ist dann ja zum Teil noch nicht beendet.
Die zweite Wechselperiode ist diesmal besonders lang, "damit die Klubs - auch international - möglichst lange und flexibel Transfers tätigen können". Damit folge man auch einer Empfehlung des UEFA-Exekutivkomitees, das alle Mitgliedsverbände dazu aufgerufen hatte, den 5. Oktober als gemeinsames Enddatum für das Sommer-Transferfenster zu bestimmen. Am 6. Oktober läuft die Frist für die Registrierung von Spielern für die Gruppenphasen in Champions und Europa League ab.