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USK hat Lootboxen im Auge: Warnung bald auf den Packungen?

Weiterentwicklung der Leitkriterien

USK fasst Lootboxen ins Auge: Warnung bald auf den Packungen?

Die USK hat eine Aktualisierung ihrer Leitkriterien angekündigt.

Die USK hat eine Aktualisierung ihrer Leitkriterien angekündigt. picture alliance / dpa Themendienst

Dass die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) in ihrer Pressemitteilung vom Donnerstag gleich dreimal von "Lootboxen" spricht, ist schon bemerkenswert. In den Warnhinweisen auf den Videospiel-Packungen kommt der Begriff bislang nicht vor. Als die USK EA SPORTS FC 24 statt ab 0 ab 12 Jahren einstufte, bezog sie sich in ihrer Erklärung auf "In-Game-Käufe und zufällige Objekte" oder "erhöhten Handlungsdruck". Künftige Spiele-Cover könnten jedoch auf "Lootboxen" hinweisen.

Der USK-Beirat hat in seiner Sitzung am Mittwoch "die aktuellen Leitkriterien für die jugendschutzrechtliche Prüfung digitaler Spiele evaluiert und deren Weiterentwicklung beschlossen". Integriert werden sollen neue Erkenntnisse aus der "Spruchpraxis" - so nennt die USK die Summe ihrer Bewertungs- und Entscheidungsfindungsverfahren. Explizit davon betroffen sind "Risiken durch Chatfunktionen, Lootboxen und Kauffunktionen sowie die Beurteilung der Angemessenheit von bereitgestellten Schutzmaßnahmen".

Neue Prüfregeln zeigen deutliche Wirkung

Die Erkenntnisse zur Weiterentwicklung sind Folge der neuen Prüfregeln der USK, die seit Januar 2023 gelten. Diese Anpassungen gehen wiederum auf eine Reform des Jugendschutzgesetzes im Mai 2021 zurück - und wirken sich bereits deutlich aus: Rund 30 Prozent der seither geprüften Videospiele mit Online-Funktionen sollen aufgrund der Nutzungsrisiken eine höhere Alterskennzeichnung erhalten haben.

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"Seit der Novellierung des Jugendschutzgesetzes werden Risiken wie Lootboxen, Chatfunktionen oder Mechanismen zur Förderung einer exzessiven Mediennutzung im Rahmen des Verfahrens zur gesetzlichen Altersfreigabe erfasst", sagt USK-Geschäftsführerin Elisabeth Secker. Beiratsvorsitzender Heico Michael Engelhardt skizziert derweil die Zukunft: "Die Pionierarbeit hinsichtlich möglicher Wirkungsvermutungen, die auf Basis der Erkenntnisse der unabhängigen Jugendschutzsachverständigen bei der USK entstanden ist, soll nun verstärkt in die USK-Leitkriterien einfließen."

Im Klartext: Was in der jüngeren Vergangenheit aufgefallen ist, soll offiziell implementiert werden. Die nächste Sitzung des USK-Beirats findet im Dezember statt, dann werden die aktualisierten Kriterien beschlossen. Um also schon auf der Verpackung von FC 25 eine Lootbox-Warnung zu veranlassen, käme die Änderung zu spät. Für FC 26 könnte das schon anders aussehen, obgleich mit der Aufnahme des Begriffs noch kein zukünftiger Cover-Hinweis garantiert ist.

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