Bundesliga

VfB Stuttgart: Kein Ermittlungsverfahren wegen Veruntreuung

Vorwurf der Veruntreuung von Geldern lässt sich nicht erhärten

Staatsanwaltschaft leitet kein Ermittlungsverfahren gegen den VfB ein

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart sieht von einem Ermittlungsverfahren gegen den VfB ab.

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart sieht von einem Ermittlungsverfahren gegen den VfB ab. IMAGO/Werner Otto

Mitte Januar war bekannt geworden, dass ein VfB-Mitglied aus Ulm Strafanzeige im Zusammenhang mit einem eventuellen Satzungsverstoß des Vereinsbeirats Marc Nikolai Schlecht erstattet hatte. Der Mediziner war als Teamarzt für die Oberliga-Frauen-Mannschaft des Traditionsklubs tätig. Da das erste Frauenteam im vergangenen September rückwirkend zum Juli 2022 vom VfB e.V. in die VfB AG ausgegliedert wurde, wurden Vorwürfe gegen Schlecht wegen einer verbotenen Doppeltätigkeit für e.V. und AG laut.

Wie die "Stuttgarter Nachrichten/Stuttgarter Zeitung" jetzt berichten, wird die Staatsanwaltschaft Stuttgart aber kein Ermittlungsverfahren gegen den VfB einleiten. Unter dem Aktenzeichen "142 Js 4659/23" war der Anfangsverdacht der Veruntreuung von Vereinsgeldern geprüft worden. "Es ergaben sich keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für strafbares Verhalten", ließ die Staatsanwaltschaft Stuttgart jetzt verlauten. Die Angelegenheit werde zu den Akten gelegt.

Die Verantwortlichen des Bundesliga-Kellerkinds dürfen sich bestätigt und zumindest rehabilitiert fühlen, nachdem sie den Vorwurf der Untreue von Anfang an und wiederholt vollumfänglich zurückgewiesen hatten. Man sieht sich in der Einschätzung bestätigt, dass es keinerlei Handeln zum Schaden des VfB e.V. durch das Präsidium gegeben hat.

Laut Paragraf zwölf der Vereinssatzung des Fußball-Bundesligisten ist es nicht gestattet, ehrenamtlich in einem Vereinsgremium tätig zu sein und gleichzeitig für die AG zu arbeiten. Schlecht hatte vo

r diesem Hintergrund vorsorglich seine Tätigkeit für das erste Frauenteam beendet, bevor dieses offiziell rückwirkend zum 1.7. aus dem Verein in die AG übertragen wurde. Zudem hatte der VfB den Fall juristisch prüfen lassen. Mit dem Resultat, dass aus Vereinssicht kein Satzungsverstoß vorliegt.

George Moissidis