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Fußball-EM 2024: 36-Stunden-Fahrkarte in Tickets enthalten

Gilt deutschlandweit für acht Verkehrsbetriebe

Service zur EM: 36-Stunden-Fahrkarte in Tickets enthalten

Vorfreude: Die Fußball-EM 2024 unterstützt auch die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel.

Vorfreude: Die Fußball-EM 2024 unterstützt auch die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel. imago images

Möglichst klimafreundlich will der DFB die EM im eigenen Land bestreiten. Dabei helfen soll das sogenannte 36-Stunden-Ticket, über das sich die UEFA und der VDV geeinigt haben. Das "KombiTicket" ist Bestandteil der Eintrittskarten zu allen Spielen der Europameisterschaft - und jeweils gültig von 6 Uhr am Spieltag bis 18 Uhr des Folgetages im gesamten Verkehrsverbund. Sprich: Auch weit über die Grenzen der jeweiligen Austragungsorte hinaus ins Umland und in die Nachbarstädte.

Somit sollen Stadionbesucher nachhaltig mit dem klimafreundlichen Nahverkehr an- und abreisen können, ohne ein zusätzliches ÖPNV-Ticket kaufen zu müssen. Der VDV rechnet damit, dass je nach Austragungsort rund 70 Prozent der Besucher bei der Reise zum und vom Stadion weg die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen werden.

"Das Thema Nachhaltigkeit steht bei der UEFA EURO 2024 ganz oben auf der Agenda und setzt neue Akzente für künftige große Sportereignisse", ist EM-Turnierdirektor Philipp Lahm überzeugt: "Deutschland erwartet Millionen internationaler Gäste für ein ganz besonderes Fußballfest, das Europa und den Zusammenhalt unserer Gesellschaft stärken und feiern soll. Durch die Partnerschaft mit den deutschen Verkehrsunternehmen stellen wir sicher, dass die große Mehrheit der Zuschauerinnen und Zuschauer umweltfreundlich und sicher mit Bus und Bahn anreisen kann."

"Die KombiTickets sind weltweit einzigartig"

Das "möglichst einfache Ticketing" war auch Oliver Wolff ein Anliegen. "Die hierfür in Deutschland zur Verfügung stehenden KombiTickets, also die Kombination aus Eintrittskarte und Nahverkehrsticket, sind weltweit einzigartig", erklärt der Hauptgeschäftsführer des Branchenverbands VDV.

Die 36-Stunden-Fahrkarte gilt in den folgenden Verkehrsbetrieben: Hamburger Verkehrsverbund (HVV), Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB), Mitteldeutscher Verkehrsverbund (MDV), Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV), Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart (VVS), Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS), Münchner Verkehrs- und Tarifverbund (MVV) und dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR).

msc

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