3. Liga

Weniger TV-Gelder bei Umzug: Anpassungen für die 3. Liga

Neues im Zulassungsverfahren greift ab 2024/25

Reduzierung der TV-Gelder bei Umzug: DFB beschließt Anpassungen für 3. Liga

Für die Drittligisten wie den 1. FC Saarbrücken - im Bild das Ludwigsparkstadion - gilt es fortan neue Vorgaben zu beachten.

Für die Drittligisten wie den 1. FC Saarbrücken - im Bild das Ludwigsparkstadion - gilt es fortan neue Vorgaben zu beachten. IMAGO/Jan Huebner

Das Zulassungsverfahren der 3. Liga hat am Freitag einige Änderungen erfahren. Betroffen sind, so der DFB in einer Mitteilung, unter anderem die in den Statuten verankerten Vorgaben für Rasenheizung und Flutlicht. Das Präsidium folgte dabei entsprechenden Anträgen des Ausschusses 3. Liga, zu dem auch Klubvertreter gehören. Die neuen Regelungen greifen mit Beginn der Saison 2024/25.

Dann gilt weiterhin die Pflicht für jeden der 20 Drittligisten, eine Rasenheizung oder alternativ ein komplett überdachtes Stadion zur Verfügung zu haben. Aufsteiger aus der Regionalliga müssen, wenn die eigentliche Heimspielstätte über keine Rasenheizung oder Überdachung des Spielfelds verfügt, ein drittligataugliches Ausweichstadion für alle Heimspiele zwischen dem 15. November und 31. März der betreffenden Saison benennen. Aktueller Fall: der Umzug des SSV Ulm 1846 Fußball nach Aalen.

25 Prozent weniger

Greift dies, erhält der Verein 25 Prozent weniger Erlöse aus der zentralen TV-Vermarktung für diese Spielzeit - es sei denn, er kann bis 15. November eine neue Rasenheizung oder Überdachung im heimischen Stadion nachweisen.

Die Regelung gilt in ähnlicher Form künftig auch für die weitere Liga-Zugehörigkeit - verbunden mit jährlich steigenden Abzügen bei den TV-Erlösen für den Klub. Das bedeutet konkret: Erhält ein Drittligist im zweiten Jahr die Zulassung erneut nur aufgrund des Nachweises eines Ausweichstadions mit Rasenheizung oder Überdachung, reduziert sich die Ausschüttung aus den TV-Geldern für den Klub um insgesamt 50 Prozent. In jeder weiteren Saison würde sich der Abzug um weitere zehn Prozent erhöhen, bis 100 Prozent der Erlössumme betroffen wären.

Klimafreundlichere Rasenheizungen - Mindestens 800 Lux

Die Rasenheizungen in der 3. Liga sollen möglichst klimafreundlich betrieben werden, heißt es in der DFB-Verlautbarung vom Freitag. Neue Anlagen müssen fortan "vollständig aus erneuerbaren Energiequellen betrieben", eine Wärmedämmung gegenüber dem Baugrund eingebracht werden. Es sind grundsätzlich mehrere Heizkreisläufe vorzusehen, um nicht zwingend das gesamte Spielfeld, sondern nach Bedarf einzelne Spielfeldbereiche punktuell beheizen zu können.

In Sachen Flutlicht heißt die Vorgabe künftig: Die Beleuchtungsstärke für das gesamte Spielfeld muss im Mittelwert mindestens 800 Lux betragen. Neuanlagen sollen mindestens 1.200 Lux aufweisen. Verpflichtend für Neuanlagen ist im Sinne der Nachhaltigkeit LED oder ein vergleichbar niedriger Energiestandard.

Verbindliche Nachhaltigkeitsrichtlinien in Arbeit

Das DFB-Präsidium ist ab sofort ermächtigt, für die Klubs der 3. Liga verbindliche Nachhaltigkeitsrichtlinien zu erlassen. Gleiches gilt für die Frauen-Bundesliga. Auch diese Entscheidung, getroffen am Freitag durch den DFB-Vorstand, folgt einer Empfehlung der zuständigen Ligen-Ausschüsse. Diese Richtlinien sollen Drittligisten auch besser auf einen etwaigen Aufstieg in die 2. Bundesliga vorbereiten.

aho

Die Trainer der 3. Liga für die Saison 2024/25