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Zufallsfund bei DFB-Razzia: Ermittlungen gegen Rainer Koch eingestellt

"Ein Anlass zur Beschuldigtenvernehmung besteht nicht"

Nach Zufallsfund bei DFB-Razzia: Ermittlungen gegen Koch eingestellt

Das Verfahren gegen ihn wurde eingestellt: Dr. Rainer Koch.

Das Verfahren gegen ihn wurde eingestellt: Dr. Rainer Koch. imago images

Anfang Februar war ein Ermittlungsverfahren gegen Koch medial publik geworden aufgrund eines Entwurfs einer Strafanzeige, der bei Hausdurchsuchungen im Verband sowie bei aktuellen und ehemaligen DFB-Funktionären gefunden wurde. Bei den Razzien im Oktober 2020 ging es um den Verdacht steuerlich falsch abgerechneter Einnahmen aus Bandenwerbung bei Länderspielen.

Die nie abgeschickte Anzeige gilt als Zufallsfund. Nun erklärte die StA, dass das "gegen Dr. Koch wegen des Verdachts der Untreue und der Begehung von Korruptionsstraftaten eingeleitete Verfahren mittlerweile eingestellt worden ist, da nach Auffassung der StA ein hinreichender Tatverdacht nicht vorliegt". Gegen den Multifunktionär wird folglich keine Anklage erhoben. Koch ist damit entlastet wenige Wochen vor seiner anstehenden Wiederwahl ins UEFA-Exekutivkomitee. Der Entwurf der Anzeige soll bei Ex-DFB-Boss Reinhard Grindel gefunden worden sein, der sich laut den Behörden aber weiter nicht dazu geäußert habe.

Durchsuchungen im Herbst hatten Kritik nach sich gezogen

Auch im Verfahren um die Bandenwerbung spricht offenbar vieles für eine baldige Einstellung. Denn, so schreibt die StA: "Ein Anlass zur Beschuldigtenvernehmung u.a. von Dr. Koch besteht nicht." Demnach liegen von fast allen Beschuldigten sowie dem DFB selbst als Nebenbeteiligtem Stellungnahmen vor, nun prüft die StA die Schutzvorträge und entscheidet dann, ob die Ermittlungen weitergeführt werden müssen.

"Dieser Prüfungsabschnitt dauert noch an, kann aber voraussichtlich im Laufe des Aprils 2021 abgeschlossen werden." Die Durchsuchungen im Herbst hatten Kritik nach sich gezogen. Unter anderem weil im Nachgang bekannt wurde, dass der Verband die Steuernachzahlungen in Höhe von rund 4,7 Millionen Euro zum Zeitpunkt der Razzien längst geleistet hatte. Die StA hatte ihr Vorgehen gerechtfertigt mit dem Hinweis darauf, dass Steuerhinterziehung kein Kavaliersdelikt sei und entsprechende strafbefreiende Selbstanzeigen nicht gestellt worden seien.

Benni Hofmann