Bundesliga

Anwar El Ghazi klagt offenbar gegen Mainz 05

Juristisches Nachspiel droht

Nach Kündigung: El Ghazi klagt offenbar gegen Mainz

Wehrt sich juristisch gegen seine Kündigung: Anwar El Ghazi (re.).

Wehrt sich juristisch gegen seine Kündigung: Anwar El Ghazi (re.). Getty Images

Wie die Mainzer "Allgemeine Zeitung" am Dienstag berichtet, hat El Ghazi beim Arbeitsgericht Mainz eine Kündigungsschutzklage gegen seinen Ex-Verein eingereicht. Damit reagiert der Niederländer offenbar auf die fristlose Kündigung durch den FSV Anfang des Monats. Mainz hatte sich vom Angreifer nach einer Reihe von Vorkommnissen rund um einen Social-Media-Beitrag des 28-Jährigen getrennt.

El Ghazi hatte nach Beginn des Hamas-Angriffs auf Israel ein Israel-feindliches Posting abgesetzt und war daraufhin am 17. Oktober vom Verein "auf unbestimmte Zeit" suspendiert worden. 13 Tage später folgte die Begnadigung - verbunden mit einer Abmahnung vom Klub und einem in der Vereinsmitteilung verbreiteten Statement El Ghazis.

Vom Inhalt dieser Nachricht distanzierte sich der Stürmer allerdings nur zwei Tage später in einem weiteren Post zum Israel-Palästina-Konflikt. Der FSV hatte daraufhin angekündigt, den Fall juristisch prüfen zu lassen und das Vertragsverhältnis mit El Ghazi schließlich am 3. November beendet. Dieser hatte mit einem weiteren Posting und den Worten "Der Verlust meiner Lebensgrundlage ist nichts im Vergleich zu der Hölle, die auf die Unschuldigen in Gaza hereinbricht", reagiert.

In seiner nun eingereichten Klage wird El Ghazi laut dem Bericht vom Arbeits- und Sportrechtler Alexander Bergweiler vertreten. Dieser hatte bereits nach der Kündigung öffentlich Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Maßnahme bekundet. "Bei dem neuen Post erkenne ich keine Aussage, die nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt wäre", sagte Bergweiler über den zweiten und letztlich für die Kündigung entscheidenden Post gegenüber der "Allgemeinen Zeitung".

Begonnen hatte das Vertragsverhältnis mit El Ghazi erst wenige Wochen vor Beginn des Falls, als die Rheinhessen den ehemaligen niederländischen Nationalspieler, der zuvor keinen Verein hatte, verpflichtet hatten. Sein Vertrag war bis zum 30. Juni 2025 datiert. Ob er womöglich bald wieder greift, muss nun wohl das Arbeitsgericht klären.

mib

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