2. Bundesliga

Gersbeck wegen schwerer Körperverletzung in Österreich angeklagt

Herthas Keeper muss Ende September vor Gericht

Gersbeck wegen schwerer Körperverletzung in Österreich angeklagt

Marius Gersbeck wurde wegen schwerer Körperverletzung angeklagt.

Marius Gersbeck wurde wegen schwerer Körperverletzung angeklagt. IMAGO/Metodi Popow

Die Staatsanwaltschaft Salzburg erhebt Anklage gegen Herthas Torhüter Marius Gersbeck. Das teilte sie in einer Pressemitteilung am Montag mit.

"Bei der Staatsanwaltschaft Salzburg war gegen einen Fußballspieler des deutschen Vereins Hertha BSC ein Ermittlungsverfahren anhängig. Nunmehr wurde Strafantrag wegen schwerer Körperverletzung nach Paragraph 84 Abs. 4 des österreichischen Strafgesetzbuches (StGB) beim Landesgericht Salzburg eingebracht", heißt es in der Mitteilung.

Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren droht

Demnach stehe der Angeklagte im Verdacht, "am 16. Juli 2023 in Zell am See dem Opfer Faustschläge und Tritte versetzt zu haben und dadurch, wenn auch nur fahrlässig, eine schwere Körperverletzung, nämlich eine Orbitabodenfraktur, eine Kieferhöhlenwandfraktur sowie ein Lidhämatom, herbeigeführt zu haben", beschreibt die Staatsanwaltschaft die Tat. Am 16. Juli befand sich der Zweitligist im Trainingslager in Zell am See/Österreich. Im Anschluss an den Vorfall hatte Hertha BSC den Torhüter suspendiert.

"Der Tatbestand der schweren Körperverletzung nach Paragraph 84 Abs 4 StGB ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bedroht", heißt es in der Mitteilung weiter.

Hertha äußert sich nicht

In Österreich gibt es allerdings die Möglichkeit einer Diversion. Dies bedeutet, dass dem Angeklagten die Möglichkeit eingeräumt wird, auferlegte Maßnahmen wie zum Beispiel Sozialstunden, gemeinnützige Arbeit oder Zahlungen an den Staat Österreich wahrzunehmen. Das hätte für den Angeklagten den Vorteil, dass er im Anschluss nicht als vorbestraft gilt. 

Wie die Staatsanwaltschaft Salzburg ebenso verkündete, ist die Hauptverhandlung am Landesgericht Salzburg für den 28. September 2023 anberaumt. Auf kicker-Nachfrage gab Hertha an, sich im Moment nicht zu der Causa zu äußern, da es sich um ein laufendes Verfahren handle.

Torwart-Konstellation weiter offen

Gersbecks Zukunft bei den Berlinern ist ungeachtet des Ausgangs des Verfahrens offen. Auch wenn der 28-Jährige nicht verurteilt werden sollte, ist seine Rückkehr in den Kader nicht sicher. Es gibt Strömungen im Verein, die ihn in diesem Fall wieder in den Kader aufnehmen würden, allerdings gibt es auch solche, die sich dagegen positionieren.

Klar ist, dass man weiterhin mit Youngster Tjark Ernst als Nummer eins plant, dahinter soll ein erfahrener Keeper die Position als Nummer zwei besetzen. Hierfür war Gersbeck eingeplant. Sollte Gersbeck nicht zurückkehren, bliebe den Verantwortlichen noch bis zum Abend des 31. August die Möglichkeit, einen vertraglich gebundenen Torhüter zu verpflichten. Nach Schließung des Transferfenster würde man sonst einen vertragslosen Spieler unter Vertrag nehmen.

kmx, hunz