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Frist versäumt: BFV zieht Türkgücü München drei Punkte ab

Nicht nur der Zähler aus der Nürnberg-Partie ist weg

Frist versäumt: BFV zieht Türkgücü München drei Punkte ab

Umsonst gegrätscht: Türkgücü München (hellblau) verliert den einen Punkt aus dem Auswärtsspiel in Nürnberg am Grünen Tisch.

Umsonst gegrätscht: Türkgücü München (hellblau) verliert den einen Punkt aus dem Auswärtsspiel in Nürnberg am Grünen Tisch. IMAGO/Zink

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Neue Aufregung für Türkgücü München: Segelt der Regionalligist aufgrund großer finanzieller Schwierigkeiten derzeit sowieso durch höchst unruhiges Gewässer, sorgt ein Sportgerichtsurteil des Bayerischen Fußball-Verbands (BFV) für weiteren Ärger: Wie der BFV am Donnerstag verkündete, wird die Partie des 13. Spieltags beim 1. FC Nürnberg II (1:1) mit einer 0:2-Niederlage gewertet. Dazu zieht der Verband Türkgücü zwei weitere Punkte ab.

Grund: Gegen die Club-Reserve habe Türkgücü am 3. Oktober nach Feststellung des Sportgerichts zwei Spieler eingesetzt, für die nicht rechtzeitig Nachweise über die Abgabe der Sozialversicherungsbeiträge beim BFV eingereicht wurden. Diesen Nachweis habe der Verein erst zu einem späteren Zeitpunkt erbracht, dann war es aber schon zu spät. Aufgrund dieses Versäumnisses sind in Summe drei Zähler weg. Laut BFV ist das Urteil rechtskräftig und fließt sofort in die Tabelle der Regionalliga Bayern ein.

Bemerkenswerte Randnotiz: Der Ausgleichstreffer an jenem 13. Spieltag für Türkgücü fiel tief in der Nachspielzeit. Der entscheidende Handelfmeter erzürnte die Nürnberger derart, dass Trainer Andreas Wolf und sein Assistent Andreas Nägelein nach verbalen Auseinandersetzungen mit der gegnerischen Bank und dem Schiedsrichter Rot bekamen. FCN-Verteidiger Ben Fischer wurde wegen des vermeintlichen Handspiels auf der Torlinie mit dem roten Karton bestraft. Ein Vierteljahr später erweist sich dieser Ärger nachträglich als umsonst, das Nürnberger Punktekonto ist mitten in der Winterpause um zwei Einträge angewachsen.

In seiner ersten Reaktion auf das Urteil wies der FCN darauf hin, dass nicht er den Verband auf die fehlenden Nachweise aufmerksam gemacht habe, sondern das Sportgericht durch eine Meldung des Schiedsrichters davon erfahren habe.

stw

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