2. Bundesliga

Tätlichkeit: DFB-Sportgericht sperrt Fandrich sieben Monate

"Untadeliges Verhalten in zwölf Jahren Profifußball berücksichtigt"

DFB-Sportgericht sperrt Fandrich sieben Monate

Aues Clemens Fandrich sieht von Schiedsrichter Nicolas Winter Rot.

Aues Clemens Fandrich sieht von Schiedsrichter Nicolas Winter Rot. imago images/Picture Point LE

Am 11. Spieltag setzte sich der FC Erzgebirge Aue im Kellerduell gegen den FC Ingolstadt mit 1:0 durch und bejubelte den ersten Dreier dieser Saison. Kurz vor Spielende hatte Fandrich aber Rot gesehen.

Fandrich war in der 89. Minute von Schiedsrichter Nicolas Winter mit der Roten Karte des Feldes verwiesen worden, weil er Schiedsrichter-Assistent Roman Potemkin nach dessen Aussage auf das rechte Auge gespuckt haben soll. Der Spieler selbst bestritt dies.

Das Gericht hatte jedoch keinen Zweifel an der Darstellung des Schiedsrichter-Assistenten. Auch der Bewegungsablauf in besagter Szene unterstütze die Darstellung des Schiedsrichter-Assistenten, so das Gericht.

Höhere Strafe wäre denkbar gewesen

Hans E. Lorenz, der als Vorsitzender des DFB-Sportgerichts die Sitzung im Frankfurter Hermann-Neuberger-Haus leitete, sagte zur siebenmonatigen Sperre: "Die Tätlichkeit gegen Schiedsrichter oder deren Assistenten sieht einen Strafrahmen von sechs Monaten bis zu zwei Jahren vor. Bei der Bemessung der Sperre hat das Gericht zugunsten des Spielers Fandrich sein untadeliges Verhalten in zwölf Jahren Profifußball berücksichtigt. Andererseits ist ein Spucken in das Gesicht des Schiedsrichter-Assistenten ein so schwerwiegender Vorgang, dass auch eine höhere Strafe denkbar gewesen wäre."

Gegen die Entscheidung des DFB-Sportgerichts kann binnen einer Woche Berufung beim DFB-Bundesgericht eingelegt werden.

mas/cfl

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