kicker

Bußgeldbescheid: Besser auf Fehler prüfen

Hohe Fehlerquote - Einspruch kann lohnen - Risiko bleibt

Bußgeldbescheid: Besser auf Fehler prüfen

Geschwindigkeitsmessung: Wer hier zu schnell ist, muss mit einem Bußgeldbescheid rechnen.

Geschwindigkeitsmessung: Wer hier zu schnell ist, muss mit einem Bußgeldbescheid rechnen. dpp Auto Reporter

Woran erkenne ich den Bußgeldbescheid?

Der Bußgeldbescheid wird per Post zugestellt, allerdings muss dies nicht als Einschreiben passieren. Stattdessen erfolgt die Zustellung in den meisten Fällen mit einer sogenannten Zustellungsurkunde. Auf ihr vermerkt der Postbote das Einwurfdatum und schickt sie dann an die Behörde zurück.

Der Adressat selbst kann den Bußgeldbescheid in seiner täglichen Post kaum übersehen, denn das Schreiben steckt in einem auffälligen gelben Umschlag, auf dem der Postbote ebenfalls das Einwurfdatum festgehalten hat.

Nicht zu verwechseln mit dem Bußgeldbescheid ist die Zeugenanhörung, die bereits im Vorfeld kommt und in einem grauen Umschlag zugestellt wird.

Welche Angaben muss ich vorfinden?

Hier gibt es genaue Vorgaben. "Welche Angaben der Bescheid enthalten muss, legt das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten fest", sagt Michaela Rassat, Juristin bei der Ergo-Rechtsschutzversicherung. Aufzulisten wären:

• Angaben zum Beschuldigten und möglichen weiteren Beteiligten (unter anderem Name, Anschrift, Kennzeichen)

• Name und Anschrift der Bußgeldbehörde

• Angaben zur Tat (Tatvorwurf, Zeit, Ort, gesetzliche Tatbestandsmerkmale, die angewandte Bußgeldvorschrift)

• Angabe von Beweismitteln (Blitzerfoto etwa, genutztes Messgerät, Zeugen)

• Festgesetztes Bußgeld und mögliche Nebenfolgen wie etwa ein Fahrverbot

• Rechtsbehelfserklärung

Die Rechtsbehelfserklärung steht in aller Regel auf der Rückseite des Bußgeldbescheids. Sie muss darauf hinweisen, dass der Bußgeldbescheid rechtskräftig wird, wenn kein Einspruch erfolgt und außerdem darüber informieren, dass ein Einspruch auch negative Folgen für den Betroffenen haben kann.

Nicht fehlen darf zudem die Angabe, innerhalb welcher Zeitspanne und bei welcher Behörde ein Einspruch möglich ist. Ferner nennt der Bußgeldbescheid die Frist, innerhalb der die Geldbuße zu bezahlen ist. Üblicherweise ist das binnen zwei Wochen nach Rechtskraft des Bescheids.

Ebenfalls hinweisen muss der Bußgeldbescheid darauf, dass der Betroffene die Behörde innerhalb von zwei Wochen über die Gründe einer Zahlungsunfähigkeit zu informieren hat. Und darauf, dass bei nicht fristgemäßer Zahlung ohne Vorbringen entsprechender Gründe Erzwingungshaft droht.

Eine ganze Reihe von Angaben also, deren Vorhandensein man durchaus überprüfen sollte. "Sind sie unvollständig oder fehlerhaft, können Autofahrer unter Umständen Einspruch einlegen", sagt die Juristin.

Auf welche Formfehler soll ich also achten?

Unvollständig oder fehlerhaft kann der Bußgeldbescheid beispielsweise dann sein, wenn

• die Rechtsbehelfserklärung fehlt

• kein Hinweis auf Erzwingungshaft enthalten ist

• die Personenangabe fehlerhaft ist und keine zweifelsfreie Identifizierung möglich ist

• die Fristberechnung falsch beziehungsweise fehlerhaft ist

Formfehler gefunden - Bescheid ungültig?

Nicht unbedingt. Es müssen schon schwerwiegende Fehler vorliegen, wie es beispielsweise bei falschen Angaben zu Tatzeit und -ort oder einem falschen Namen des Betroffenen der Fall ist. Ein oder zwei falsche Buchstaben sind hier übrigens nicht genug.

Auch in eine fehlende oder falsche Rechtsbehelfsbelehrung sollte man nicht zu große Hoffnungen setzen. Nach Paragraph 58 der Verwaltungsgerichtsordnung verlängert sich hier nur die Einspruchsfrist auf ein Jahr.

Messverfahren: Ist da vielleicht was schiefgelaufen?

Das ist nicht auszuschließen. Patzer hinsichtlich Technik und/oder Bedienung (hier vor allem bei Geschwindigkeitsmessungen) gelten als Fehler bei der Beweisführung. Die Messgeräte müssen geeicht und kalibriert sein, zur ihrer Bedienung ist fachkundiges und geschultes Personal erforderlich. "Schon ein falscher Winkel zur Fahrbahn kann zu Fehlern führen, ebenso wie Nebel, Lichtreflexe, fehlerhafte Abstandssensoren oder andere Autos", fasst Rassat zusammen.

In einigen Bundesländern, so die Juristin, dürften die Behörden bestimmte Gerätetypen gar nicht mehr verwenden, da schlicht nicht nachvollziehbar sei, wie die Messergebnisse zustande kommen.

Wichtig: Auf dem Beweisfoto muss die abgebildete Person ausreichend erkennbar sein.

Beim Check des Sachverhalts hilft ein Rechtsanwalt. Er bekommt bei der Behörde Akteneinsicht und kann so überprüfen, ob für das Gerät ein Eichprotokoll vorgelegen hat, wer es bedient hat und ob die Messung ordnungsgemäß vonstatten gegangen ist, denn die Akte enthält auch ein genaues Messprotokoll.

Unter Umständen kann der Bußgeldbescheid so erfolgreich angefochten werden.

Einspruch: Wann lohnt sich das?

Wissen sollten Betroffene zunächst, dass sie mit einem Einspruch ein gewisses Kostenrisiko eingehen. Wird er abgelehnt, müssen unter Umständen die Kosten für das Verfahren getragen werden.

Weitere Kosten entstehen, wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommt. Gelangt das Gericht zur Entscheidung, dass der Bußgeldbescheid zu bestätigen ist, muss der Betroffene sowohl für die Anwalts- als auch für die Verfahrenskosten aufkommen.

"Deshalb sollte vorher der Kosten-Nutzen-Faktor abgewogen werden", rät Michaela Rassat. Sinnvoll ist ein Einspruch vor allem dann, wenn es um viel geht - beispielsweise, weil ein Fahrverbot im Raum steht, der Führerschein aber beruflich dringend benötigt wird.

Ratsam erscheint es in solchen Fällen, sich von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht unterstützen zu lassen. Er prüft den Bußgeldbescheid und beurteilt, ob ein Einspruch Aussicht auf Erfolg hat.

Und was ist beim Einspruch zu beachten?

Zunächst einmal, dass er nur innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Bußgeldbescheids möglich ist. Zudem muss der Einspruch schriftlich erfolgen und an die zuständige Behörde gerichtet sein. Wichtig sind Angaben wie Absender, Empfänger, Betreff, Begründung, das Aktenzeichen, ferner Datum und Ort. Auch die Unterschrift darf nicht fehlen.

Wie geht es dann weiter?

Wenn die Behörde der Meinung ist, dass sie den Bußgeldbescheid zu Recht verhängt hat, leitet sie das Verfahren an die Staatsanwaltschaft weiter. Nicht selten wird die Angelegenheit dann in einem Gerichtsverfahren geklärt, bei dem das Gericht auch Zeugen vorladen kann. Der Betroffene selbst muss persönlich erscheinen.

ule