Bundesliga

Handball-Urteil verkündet: Antrag abgewiesen im Fall Manuel Zehnder gegen HC Erlangen

Urteil verkündet

Antrag abgewiesen im Fall Manuel Zehnder gegen HC Erlangen

Die Posse zwischen Manuel Zehnder und dem HC Erlangen dürfte trotz des Urteils weitergehen.

Die Posse zwischen Manuel Zehnder und dem HC Erlangen dürfte trotz des Urteils weitergehen. picture alliance / Sportfoto Zink / Wolfgang Zink

Am heutigen Donnerstag lief eine Acht-Tage-Frist ab: Manuel Zehnder und der Handball-Bundesligist HC Erlangen konnten sich nicht einigen. Deshalb sahen sich beide Parteien am Morgen (9 Uhr) vor dem Arbeitsgericht Nürnberg. Nun ist eine Entscheidung gefallen: Die Richterin wies den Zehnder-Antrag ab. Das teilte Gerichtssprecher Dr. Simon Burger auf handball-world-Anfrage mit.

Was war passiert?

Am vergangenen Mittwoch (19. Juni) gab es in der Handball-Szene einen großen Knall: Wie handball-world und der kicker berichteten, hatte Manuel Zehnder seinen Kontrakt beim HC Erlangen gekündigt - und wollte mit einer einstwilligen Verfügung vor dem Arbeitsgericht Nürnberg die Wirksamkeit seiner Kündigung bestätigen lassen.

Der vergangene Saison an den ThSV Eisenach ausgeliehene Torschützenkönig der Handball-Bundesliga möchte nicht für den HCE spielen - und unbedingt aus dem Vertrag raus. Es gab an jenem Mittwoch dann aber keine Entscheidung. Die Richterin räumte beiden Parteien stattdessen eine Frist ein, um sich noch außergerichtlich zu einigen.

Warum hat das Gericht so entschieden?

Manuel Zehnder scheiterte vor allem an Formalien. Bei der mündlichen Begründung verwies die Vorsitzende Richterin laut Dr. Burger auf zwei Punkte: Zum Einen das aus Sicht der Kammer "fehlende Rechtsschutzbedürfnis". Das heißt: Das Gericht hatte offensichtlich Zweifel, dass die Handball-Bundesliga diese Entscheidung im Eilverfahren auch tatsächlich als bindend ansehen würde. Die Liga hat demnach durchblicken lassen, dass sie ein Urteil in einem Hauptsacheverfahren möchte.

Das zweite Argument der Richterin: "Vorwegnahme der Hauptsache". Bei einem Hauptsacheverfahren findet nach vier Wochen ein erster Gütetermin statt, dann folgt in der Regel nach drei bis sechs Monaten ein Kammertermin. In einem Eilverfahren, also bei einem Antrag auf einstweilige Verfügung, wie ihn der Schweizer Nationalspieler gestellt hat, geht alles schneller. Die Prüfdichte und -tiefe ist nicht so groß wie in einem Hauptsacheverfahren.

Es werden im Eilverfahren in der Regel keine endgültigen Fakten geschaffen. Ein Ausnahmefall lag aus Sicht des Gerichts hier nicht vor, die hohen Hürden dafür seien nicht erfüllt worden. Im Fall Zehnder gegen den HCE geht es etwa aus Sicht der Vorsitzenden Richterin nicht darum, ob der 24-Jährige spielt, sondern für welchen Verein.

Wie geht es nun weiter?

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Seite von Manuel Zehnder kann gegen dieses nun Berufung einlegen. Dafür hat sie einen Monat Zeit. In diesem Fall ist aber nicht davon auszugehen, dass Zehnder solange damit wartet. Schließlich möchte der Rückraumspieler den Verein wechseln - und die Saisonvorbereitung startet bei den meisten Teams Ende Juli.

Legt die Hamburger Kanzlei BluePort Legal, die Manuel Zehnder vertritt, Rechtsmittel ein, so würde die Angelegenheit beim Landesarbeitsgericht Nürnberg als der nächsthöheren Instanz landen.

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bec