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Zustimmung erforderlich: Bayern präsentiert Vereinswechsel-Modell

Bayerischer Fußball-Verband orientiert sich an der Winterpause

Zustimmung erforderlich: Bayern präsentiert Vereinswechsel-Modell

BFV-Präsident Rainer Koch hatte die zuständige Arbeitsgruppe geleitet.

BFV-Präsident Rainer Koch hatte die zuständige Arbeitsgruppe geleitet. imago images / Poolfoto

Der BFV ist bekanntlich einer der Landesverbände, in denen die Spielzeit 19/20 im Herbst fortgeführt werden soll. Demnach soll es vor einer Fortsetzung auch in der Phase der Corona-Zwangspause ein Wechselfenster innerhalb des etablierten Zeitraums vom 30. Juni bis zum 31. August 2020 geben - allerdings zu den Modalitäten des Winterwechsel-Fensters. Das bedeutet, dass der abgebende Verein dem wechselwilligen Spieler/der wechselwilligen Spielerin grundsätzlich die Freigabe erteilen muss. Andernfalls greift eine sechsmonatige Sperre.

Bestehen bleibt die Regelung, dass sich ein Spieler/eine Spielerin bis spätestens zum 30. Juni 2020 bei seinem/ihrem Verein abmelden muss. Ebenso unverändert muss der Verein dem Spieler/der Spielerin binnen 14 Tagen nach der Austrittserklärung die Zustimmung erteilen oder eben versagen. Sämtliche seit 15. Mai 2020 beim BFV eingegangenen Passanträge für Frauen und Männer sollen nach dieser vorgeschlagenen Regelung bearbeitet werden.

Aktuell hat der BFV die Wechselmöglichkeit aufgrund der Covid-19-Pandemie bis zu einer weiteren Entscheidung ausgesetzt. Unverändert muss dagegen die Regelung bei Vertragsspielern/Vertragsspielerinnen bleiben, die aus arbeitsrechtlichen Gründen weiterhin ohne Zustimmung wechseln können - aber auch nur dann, wenn sie auch beim neuen Verein als Vertragsspieler geführt würden. Ein Statuswechsel allerdings vom Amateur zum Vertragsspieler bedarf indes ebenfalls wiederum der Zustimmung des abgebenden Klubs. Auch das schützt den abgebenden Verein.

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"Ohne dem Vorstand als beschließendes Gremium vorgreifen zu wollen, ist dieser erarbeitete und von allen mitgetragene Weg letztlich nichts anderes als die nochmalige Öffnung des bekannten Winterwechsel-Fensters mit dem maximal möglichen Schutz für unsere Vereine", resümiert BFV-Präsident Rainer Koch, der die LAG geleitet hat: "Nahezu alle Klubs haben in diesem Jahr noch kein Pflichtspiel bestreiten können, von daher verändert sich im Vergleich zum Spielerwechsel im Winter nichts. Wir erleben mit der Unterbrechung gerade quasi eine verlängerte Winterpause."

Die vorliegende Lösung wird bereits am kommenden Dienstag allen interessierten bayerischen Vereinsvertretern in Info-Webinaren vorgestellt, der BFV-Vorstand berät dann am nächsten Donnerstag über den Vorschlag und wird eine Entscheidung treffen. Diese Entscheidung gilt zunächst für den Bereich der Frauen und Männer, etwaige Anpassungen für den Nachwuchsbereich können erst dann getroffen werden, wenn die LAG "Spielbetrieb Liga und Pokal Junioren/Juniorinnen" zu einem Ergebnis hinsichtlich des Umgangs mit der aktuell unterbrochenen Spielzeit gelangt ist. Dies soll zeitnah der Fall sein.

jam