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Sommermärchen 2006 - LG Frankfurt: 6,7 Mio. Euro waren Honorar für Beckenbauer

Noch kein Ende im Skandal um das "Sommermärchen 2006"

LG Frankfurt: 6,7 Millionen Euro waren Honorar für Beckenbauer

OK-Präsident der WM 2006 in Deutschland: Franz Beckenbauer.

OK-Präsident der WM 2006 in Deutschland: Franz Beckenbauer. picture-alliance

Bis Freitag konnten Staatsanwaltschaft und Beschuldigte abschließende Stellungnahmen beim Schweizer Bundesgericht in Bellinzona abgeben. Mit Eintritt der Verjährungsfrist am 27. April ist das Verfahren gegen die früheren DFB-Präsidenten Wolfgang Niersbach und Dr. Theo Zwanziger, den früheren DFB-Generalsekretär Horst R. Schmidt und den früheren FIFA-Generalsekretär Urs Linsi definitiv seit knapp zwei Wochen abgeschlossen. Im Nachspiel drohen der Schweizer Justiz nach ihrer Blamage womöglich Entschädigungs-Forderungen der vier früheren Funktionäre. Noch muss das Quartett allerdings wegen des Skandals um die ominöse Zahlung von 6,7 Millionen Euro im Zusammenhang mit der als "Sommermärchen" in die Geschichtsbücher eingegangenen Weltmeisterschaft 2006 in Deutschland mit einem Verfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung vor dem Landgericht (LG) in Frankfurt am Main rechnen.

Bestimmungsgrund: "Die Entlohnung von Herrn Beckenbauer"

Mit Beschluss vom 15. Oktober 2018 hatte das LG Frankfurt die Eröffnung eines Verfahrens wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung abgelehnt. Das Gericht war zu dem Schluss gekommen, dass die Zahlung in Höhe von 6,7 Millionen Euro ein Honorar für Franz Beckenbauer ist, den OK-Präsidenten der WM 2006. In diesem Beschluss heißt es: "Bestimmungsgrund der Zahlung von 6,7 Millionen Euro vom 27. April 2005 war nach der Anklage und der Aktenlage die Entlohnung von Herrn Beckenbauer für seine Verdienste um die Vergabe der Fußball-WM 2006 und die Organisation der WM als auch als global auftretender Repräsentant in Öffentlichkeit, Politik und Wirtschaft."

Gegen den Beschluss des LG legte die Frankfurter Staatsanwaltschaft beim Oberlandesgericht (OLG) Einspruch ein. Diesem gab das OLG statt und verwies das Verfahren zurück an das LG. Pikant: Dem Wunsch der Staatsanwaltschaft, das Verfahren an eine andere Kammer zu verweisen, folgte das OLG nicht. So entscheiden - mit Ausnahme eines inzwischen pensionierten Richters - also genau jene Personen über eine Verfahrenseröffnung, die im Herbst 2018 die Anklage der Staatsanwaltschaft "aus tatsächlichen Gründen nicht zur Hauptverhandlung" zugelassen hat.

Wandern 23 Millionen aufs DFB-Konto?

Kommt das LG erneut zu der Entscheidung, kein Verfahren zu eröffnen, steht dem DFB eine hohe Steuerrückzahlung des Finanzamtes Frankfurt zu. Nach rückwirkender Aberkennung der Gemeinnützigkeit für das Jahr 2006 hatte das Finanzamt 19,2 Millionen gefordert, die vom DFB überwiesen worden sind. Nebst Zinsen würde der DFB nun eine Rückerstattung in Höhe von etwa 23 Millionen Euro erhalten, wenn es zu keinem Hauptverfahren kommen oder die Angeklagten in einem solchen freigesprochen werden sollten. Kommt es zum Prozess und einer Verurteilung der früheren Funktionäre, drohen Haftstrafen bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen.

Über welche verschlungen Pfade die 6,7 Millionen Euro transferiert worden sind und warum das LG Frankfurt meint, dass dieses Geld der "Glattstellung" eines gemeinsamen Kontos von Franz Beckenbauer und seines früheren Beraters Robert Schwan diente, lesen Sie in der Montagsausgabe des kicker (zu lesen auch im eMagazine für nur 99 Cent pro Woche) in der Story "Kammer-Spiele".

Rainer Franzke