Bundesliga

Wirbel um neues Freiburger Stadion: SC kann hoffen

Gerichtsbeschluss auf Basis veralteter Lärmgrenzwerte?

Wirbel um neues Freiburger Stadion: SC kann hoffen

Das neue Freiburger Stadion wird möglicherweise doch den Lärmschutzbestimmungen gerecht.

Das neue Freiburger Stadion wird möglicherweise doch den Lärmschutzbestimmungen gerecht. picture alliance

Das Regierungspräsidium wird laut einer Mitteilung gegenüber dem Verwaltungsgerichtshof eine Anhörungsrüge erheben und auf eine Änderung des Beschlusses hinwirken. Das Gericht habe seinen Beschluss auf einer überholten Fassung der 18. Bundesimmissionsschutzverordnung und damit auf veralteten Lärmgrenzwerten getroffen.

"Das Gericht hat nicht die aktuell gültigen Werte der Sportanlagenlärmschutzverordnung zugrunde gelegt, sondern die bis 2017 gültigen Werte", erklärte Baubürgermeister Martin Haag. Er zeigte sich überzeugt, dass es keine relevanten Einschränkungen der Betriebszeiten geben werde. Das Gericht war am Abend nicht mehr für eine Stellungnahme zu erreichen.

Zuvor hatte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden, dass in dem neuen Stadion aus Lärmschutzgründen keine Spiele nach 20 Uhr austragen werden dürften. Zudem untersagte der VGH die Nutzung der sich derzeit im Bau befindlichen Arena an Sonntagen zwischen 13 und 15 Uhr. Auf seiner Website sprach es von einer "unanfechtbaren Entscheidung". Allerdings stand das Hauptsacheverfahren noch aus, in dem auch eine andere Entscheidung gefällt werden könne.

Mehrere Anwohner des nahegelegenen Stadtteiles Mooswald hatten nach der Baugenehmigung für das neue Stadion des SCF geklagt und waren am Verwaltungsgericht Freiburg zunächst damit gescheitert. Der VGH gab den Beschwerden jedoch im Eilverfahren teilweise statt.

Der Sport-Club hatte sich noch am Abend von dem Beschluss sehr überrascht gezeigt und angekündigt, seinerseits die Begründung ausführlich prüfen zu wollen.

Um eine Lizenz der Deutschen Fußball Liga (DFL) für die kommende Saison zu erhalten, müsste Freiburg bis zum Beginn des Lizenzierungsverfahrens im Frühjahr eine Lösung finden. Alle Klubs sind laut Statuten dazu verpflichtet, für alle Anstoßzeiten und Termine ein Stadion bereit zu halten - oder eine Ausweichspielstätte zu benennen.

sam