Regionalliga

NOFV hebt Cottbus-Urteil auf - DFB schaltet sich ein

Vorfälle beim Auswärtsspiel in Babelsberg

NOFV hebt Cottbus-Urteil auf - DFB schaltet sich ein

Energie Cottbus hat sich gegen ein Urteil des NOFV zur Wehr gesetzt. Nun hat sich der DFB eingeschaltet.

Energie Cottbus hat sich gegen ein Urteil des NOFV zur Wehr gesetzt. Nun hat sich der DFB eingeschaltet. imago

Am 23. November hatte der NOFV den Nordost-Regionalligisten Cottbus eine Geldstrafe von 5000 Euro auferlegt. Zudem sollte der Klub ein "Konzept zur Vermeidung von demokratiefeindlichen Verfehlungen" vorlegen, wie es in einer Mitteilung des ehemaligen Bundesligisten hieß. Anlass waren die Vorfälle am Rande des Auswärtsspiels in Babelsberg am 28. April 2017 , wegen denen der Klub aber bereits zur einer rechtskräftigen Verbandsstrafe verurteilt worden war. Aufgrund neuer Erkenntnisse seitens des Verbandes hatte der Verein im November allerdings ein weiteres Urteil erhalten, das nun aber durch das Verbandsgericht des NOFV aufgehoben wurde.

"Nach geltender Rechtsauffassung und unserem Dafürhalten konnte es nur diese Entscheidung geben. Wir sind froh darüber, dass das Verbandsgericht dies genauso gesehen und entsprechend entschieden hat", wird Energie-Präsident Michael Wahlich in einer Mitteilung der Lausitzer zitiert. Der FCE hatte das zweite Urteil scharf kritisiert und dabei auch das Vorgehen des Verbandes als "äußerst irritierend" bezeichnet.

Regionalliga Nordost - Tabelle
Pl. Verein Punkte
1
Energie Cottbus Energie Cottbus
53
2
BFC Dynamo BFC Dynamo
36
3
Wacker Nordhausen Wacker Nordhausen
30
Energie Cottbus - Vereinsdaten
Energie Cottbus

Gründungsdatum

31.01.1966

Vereinsfarben

Rot-Weiß

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Das Duell zwischen dem SV Babelsberg und dem FC Energie Cottbus in der vergangenen Saison sorgt damit weiter für Schlagzeilen. Beide Klubs haben sich in den vergangenen Monaten mehrmals an die Öffentlichkeit gewandt und dabei auch immer wieder den NOFV kritisiert . Der Verband sah sich ebenfalls zu Stellungnahmen veranlasst.

Wir haben erhebliche Bedenken an der Rechtmäßigkeit der Entscheidung des NOFV-Verbandsgerichts.

DFB-Vizepräsident Dr. Rainer Koch

Nach der Einstellung des Verfahrens durch das NOFV-Verbandsgericht kündigte nun der DFB an, dass der Kontrollausschuss das Urteil prüfen und "nach gegenwärtigem Stand Revision beim DFB-Bundesgericht einlegen" werde. Dabei bezieht sich der Verband auf Paragraph 50 Nr. 3 der DFB-Satzung, nach dem der DFB-Kontrollausschuss gegen abschließende Entscheidungen der Rechtsorgane seiner Mitgliedsverbände das DFB-Bundesgericht anrufen kann, "wenn diese gegen allgemeinverbindliche Normen des DFB verstößt oder in der ausgesprochenen Rechtsfolge erheblich von der Spruchpraxis der Rechtsorgane des DFB abweicht".

"Wir haben erhebliche Bedenken an der Rechtmäßigkeit der Entscheidung des NOFV-Verbandsgerichts", erklärte DFB-Vizepräsident Dr. Rainer Koch. "Daher habe ich den DFB-Kontrollausschuss gebeten, diesen Fall eingehend zu prüfen und gegebenenfalls Revision beim DFB-Bundesgericht einzulegen. Rassismus und Diskriminierung haben im Fußball keinen Platz, und deshalb wäre es ein fatales Signal, wenn Vorfälle dieser Art ungeahndet bleiben würden."

pau/bru