Bundesliga

Eintracht Frankfurt hat zu wenige deutsche Spieler

Die DFL fordert zwölf Lizenzspieler mit deutschem Pass

Frankfurt hat zu wenige deutsche Spieler

Zwei von elf Spielern mit deutschem Pass: Marc Stendera und Danny Blum (re.).

Zwei von elf Spielern mit deutschem Pass: Marc Stendera und Danny Blum (re.). imago

Zwar verpflichtete die Eintracht in Felix Wiedwald und Nicolai Müller auch zwei Deutsche, außerdem kehrte der an Kiel verliehene Max Besuschkow zumindest vorläufig zurück, das reicht allerdings nicht aus, um auf die geforderten zwölf deutschen Lizenzspieler zu kommen. In der "Lizenzierungsordnung" der DFL steht unter Paragraph 5, Personelle und administrative Kriterien: "Für die Erfüllung der personellen und administrativen Kriterien ist es erforderlich, dass der Bewerber sich verpflichtet, zu jedem Pflicht-Bundesspiel mindestens zwölf Lizenzspieler deutscher Staatsangehörigkeit unter Vertrag zu halten."

Einen deutschen Pass besitzen bei der Eintracht: Wiedwald, Zimmermann, Beyreuther, Chandler, da Costa, Knothe, Russ, Besuschkow, Blum, Müller und Stendera. Auch der 17 Jahre alte Sahverdi Cetin ist Deutscher, der Profivertrag des Junioren-Nationalspielers greift aber erst am 1. Oktober 2018, kurz nach seinem 18. Geburtstag. Erschwerend hinzu kommt, dass die Reservisten Blum, Stendera und Besuschkow noch abgegeben werden könnten; um die Einsatzchancen der Nachwuchsspieler Knothe und Beyreuther ist es noch schlechter bestellt. Auch für sie könnte sich ein Wechsel oder eine Ausleihe als sinnvoll erweisen. Der Mangel an deutschen Spielern könnte sich deshalb sogar noch verschärfen.

Der Eintracht muss nicht bange werden

Schlaflose Nächte muss das den Verantwortlichen jedoch nicht bereiten. Sollten bis zum Saisonauftakt nicht genügend Deutsche unter Vertrag stehen, könnten sie einfach einige A-Junioren mit Lizenzspielerverträgen ausstatten. Die Kosten dafür würden kein Loch in die Kasse reißen. Die DFL hat in der "Lizenzordnung Spieler" unter Paragraph 10, Vergütungen des Lizenzspielers, festgelegt: "Das mit einem Spieler vertraglich vereinbarte Bruttogrundgehalt muss mindestens 50 Prozent (in der 2. Bundesliga 30 Prozent) der Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung betragen."

In den alten Bundesländern liegt dieser Betrag seit dem 1. Januar 2018 bei 6500 Euro. Einem Spieler aus der U 19 stünden bei Abschluss eines Profivertrages also 3250 Euro Grundgehalt monatlich zu. Peanuts für die Eintracht.

Julian Franzke

Der Sommerfahrplan der Bundesligisten