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Oberverwaltungsgericht vertagt sich am Donnerstag - Polizeikosten: Kein Urteil im Fall Bremen

Oberverwaltungsgericht vertagt sich am Donnerstag

Polizeikosten: Kein Urteil im Fall Bremen

Konnte noch von keinem Urteil berichten: DFL-Präsident Reinhard Rauball am Donnerstag in Bremen.

Konnte noch von keinem Urteil berichten: DFL-Präsident Reinhard Rauball am Donnerstag in Bremen. picture-alliance

Ein Richterspruch in diesem Fall soll nun erst am 21. Februar verkündet werden. Bremen ist das einzige Bundesland, das der DFL die Mehrkosten bei riskanten Partien in Rechnung stellt. Die DFL weigert sich zu zahlen.

In dem Prozess geht es exemplarisch um eine Rechnung über 425.718,11 Euro, die das Bundesland Bremen der DFL nach dem Nordderby zwischen Werder und dem Hamburger SV am 19. April 2015 zugestellt hatte. Dagegen hat die DFL geklagt. Das Verwaltungsgericht hatte den Gebührenbescheid im vergangenen Mai für rechtswidrig erklärt und aufgehoben. Das Land Bremen legte daraufhin Berufung ein.

Mit dem Grundgesetz vereinbar?

Streitpunkte waren in der Verhandlung am Donnerstag vor allem, ob die Regelung mit dem Grundgesetz vereinbar ist und ob die DFL tatsächlich die Veranstalterin der Spiele ist. "Wir sind nicht der richtige Adressat", sagte DFL-Präsident Reinhard Rauball. Der Veranstalter sei Werder Bremen. Sollte das Gericht Bremen Recht geben, müsse der Klub die Kosten tragen. Diese sollen nicht auf die anderen 35 Profivereine der Ersten und Zweiten Liga umgelegt werden. "Unterm Strich wird Werder in Anspruch genommen."

Ein Ende des Streits wird es voraussichtlich auch mit einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts nicht geben: Beide Seiten hatten bereits vor Verhandlungsbeginn erklärt, dass sie im Fall einer Niederlage vors Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ziehen wollen.

aho/dpa