3. Liga

DFB-Bundesgericht bestätigt Aalens Punktabzug

Klub will vor das Ständige Schiedsgericht ziehen

DFB-Bundesgericht bestätigt Aalens Punktabzug

Kein Erfolg vor dem DFB-Bundesgericht: Die Beschwerde des VfR Aalen wurde zurückgewiesen.

Kein Erfolg vor dem DFB-Bundesgericht: Die Beschwerde des VfR Aalen wurde zurückgewiesen. picture alliance

"Der Abzug von neun Punkten ist aufgrund Paragraf sechs, Nummer sechs der DFB-Spielordnung gerechtfertigt und zwingende Folge", wird Achim Späth, Vorsitzender des DFB-Bundesgerichts, in einer Mitteilung des Verbands zitiert. Damit bestätigte das Gremium den im März verhängten Neun-Punkte-Abzug durch den DFB-Spielausschuss, der auf den vom VfR Aalen am 14. Februar eingereichten Insolvenzantrag gefolgt war . Gegen das Urteil hatten die Klubverantwortlichen allerdings Beschwerde eingereicht. Doch nach dem DFB-Präsidium wies nun auch das Bundesgericht als nächste Instanz die Beschwerde des Drittligisten ab. Die Klubverantwortlichen hatten mehrmals besondere Gründe für die Insolvenz angeführt.

Dem widersprach Späth nun ausdrücklich. Es läge "ein Verschulden des VfR Aalen an der finanziellen Situation und der daraus resultierenden Notwendigkeit der Stellung eines Insolvenzantrags vor". Der Verein habe die Verantwortung dafür zu tragen, "Ausgaben und Einnahmen im Gleichgewicht zu halten".

Aalen zieht vor das Ständige Schiedsgericht

Die Verantwortlichen des VfR, der durch den wirksamen Punkt-Abzug vom dritten auf den neunten Platz zurückfallen würde, halten an ihrer Beschwerde allerdings fest. "Der VfR Aalen wird gegen diese Entscheidung erneut Widerspruch einlegen und vor das Ständige Schiedsgericht ziehen", teilte der Verein mit. Diesen Schritt hatte der Klub nach eigenen Angaben schon in den vergangenen Tagen vorbereitet. "Je höher die Instanzen werden, desto neutraler werden die Personen, die da mit dabei sind", sagte Geschäftsführer Markus Thiele in einer über den Twitter-Kanal des Klubs verbreiteten Stellungnahme. "Insofern hoffen wir, dass die Entscheidungen positiver für uns ausfallen.

Die Entscheidung des Bundesgerichts war ursprünglich für Ende April angekündigt worden. Aufgrund "neuer Sachverhalte" wurde der Urteilsspruch aber auf den heutigen Donnerstag vertagt .

pau