2. Bundesliga

Geisterspiel an der Ostsee

Rostock: Harte Strafe

Geisterspiel an der Ostsee

Zündelei im Rostocker Block: Die Quittung ist ein Geisterspiel.

Zündelei im Rostocker Block: Die Quittung ist ein Geisterspiel. picture alliance

Das Spiel zwischen Rostock und St. Pauli musste von Schiedsrichter Guido Winkmann zwischenzeitlich für zehn Minuten unterbrochen werden, da nach dem 1:0 für die Gäste in der 40. Minute zunächst drei Bengalos im Hamburger Zuschauerblock gezündet wurden. Daraufhin wurden im Rostocker Zuschauerblock mehrere Böller abgefeuert und drei raketenähnliche Feuerwerkskörper gezielt in Richtung des Gästeblocks geschossen, erklärte der DFB in einer Pressemitteilung. "Kurz nach Spielende wurden im Gästeblock erneut einzelne Bengalos gezündet und ein großes Bodenfeuer entfacht, woraufhin aus dem Rostocker Bereich abermals zwei raketenähnliche Feuerwerkskörper Richtung Gästeblock geschossen wurden", so der DFB. Und weiter: "Darüber hinaus warfen Rostocker Zuschauer vor und während des Spiels mehrmals Bananen, Feuerzeuge und andere Kleinstgegenstände auf das Spielfeld. Dabei wurde der Hamburger Spieler Deniz Naki von einer Banane am Körper getroffen."

Der FC Hansa war in dieser Saison wegen Fehlverhaltens seiner Zuschauer vom DFB-Sportgericht bereits unter anderem zu einem Ausschluss der Rostocker Anhänger bei den Auswärtsspielen am 30. September in Aue und am 21. Oktober in Düsseldorf verurteilt worden.

Nun folgte für den Tabellen-17., der heute Wolfgang Wolf als neuen Trainer vorstellte, eine drakonische Strafe. Der Verein verzichte auf einen Einspruch und werde keine weiteren Rechtsmittel einlegen, teilte der Club am Mittwochabend mit. "Der DFB hat uns signalisiert, dass aufgrund der Qualität und Quantität der Ausschreitungen, die auch in der Vergangenheit unangenehme Begleiterscheinungen des FC Hansa waren, ein Einspruch gegen dieses Urteil keine Aussicht auf Erfolg hätte", sagte Vorstandsvorsitzender Bernd Hofmann in einer Pressemitteilung.

Geldstrafe für St. Pauli reduziert

Den FC St. Pauli verurteilte das Sportgericht im Einzelrichter-Verfahren zu einer Geldstrafe in Höhe von 8000 Euro. Das Strafmaß wurde gegenüber dem ursprünglichen Antrag des Kontrollausschusses, in dem 20.000 Euro gefordert worden waren, um 12.000 Euro reduziert, da sich anhand von neuem Beweismaterial nachweisen ließ, dass beim Skandieren der Mannschaftsaufstellung keine diskriminierenden Rufe der Gästefans vorlagen. Beim Verlesen der Hansa-Startelf durch den Stadionsprecher hatten St. Pauli-Fans nach jedem Vornamen "Naki" skandiert und damit ihren Spieler Deniz Naki gefeiert, der in Rostock schon einmal aus der Rolle fiel und vom DFB gesperrt wurde.

Der DFB-Beobachter hatte aber in seinem Bericht fälschlicherweise notiert, die Fans hätten "Nazi" skandiert.

Beide Vereine haben nun 24 Stunden Zeit, dem jeweiligen Einzelrichter-Urteil zuzustimmen oder wahlweise eine mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht zu beantragen. Bezüglich der Strafe für Hansa Rostock wäre das Heimspiel betroffen, das auf ein rechtskräftiges Urteil folgen würde.