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Falschparken kann teuer werden

Unter Umständen drohen hohe Kosten

Falschparken kann teuer werden

Erwischt: Meist kommen Parksünden nicht teuer. Unter Umständen können sie aber auch ins Geld gehen.

Erwischt: Meist kommen Parksünden nicht teuer. Unter Umständen können sie aber auch ins Geld gehen. ADAC

In aller Regel werden Falschparker mit Geldbeträgen von zehn bis fünfzehn Euro zur Kasse gebeten. Darauf sollte man sich allerdings nicht verlassen, wenn man das Auto im "verbotenen Bereich" abstellt. Sobald andere Verkehrsteilnehmer aktiv behindert werden, wird es nämlich teurer. Schnell sind in solchen Fällen bis zu 35 Euro zu berappen – beispielsweise dann, wenn man kurz in zweiter Reihe geparkt hat, um sich die Morgenbrötchen aus dem Bäckerladen zu holen. Noch kostspieliger ist es, Rettungsdienste oder die Feuerwehr zu behindern. Solches Fehlverhalten schlägt mit bis zu 65 Euro zu Buche, außerdem gibt es einen Flensburg-Punkt. Den bekommt auch ab, wer sich über das Parkverbot auf Autobahnen und Kraftstraßen hinwegsetzt.

Aber auch mit solchen Sanktionen ist es möglicherweise noch nicht getan. Richtig ins Geld gehen jene Parksünden, in deren Folge das Auto kurzerhand abgeschleppt wurde. Neben dem Bußgeld flattern außerdem Rechnungen fürs Abschleppen sowie über die Verwaltungsgebühr der Kommune im Haus. Gut und gern können da ein paar hundert Euro zusammenkommen.

Notorische Falschparker brauchen sich möglicherweise für längere Zeit überhaupt keine Sorgen mehr um einen Abstellplatz zu machen. Wer vielfach auffällig geworden ist, dem droht die Vorladung zu einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU). Wird die verweigert oder nicht bestanden, ist der Führerschein erst mal weg – ganz abgesehen davon, dass auch die MPU nicht eben ein billiges Unterfangen darstellt.

Angesichts großer Parkplatz-Not mag sich mancher Autofahrer dazu bemüßigt fühlen, eine Lücke zu blockieren oder durch eine andere Person freihalten zu lassen. Davor warnt allerdings das Goslar Institut für verbrauchergerechtes Versichern. Derartige Blockaden stellen eine gebührenpflichtige Ordnungswidrigkeit dar. Manche Gerichte haben es sogar schon toleriert, dass sich Autofahrer durch vorsichtiges und gefährdungsfreies (!) Wegdrängen gegen eine solche Nötigung zur Wehr setzen. Weil hier nicht alle Richter gleich urteilen, sollte man solch schweres Geschütz beim Konkurrieren um den Parkplatz aber lieber nicht auffahren.

epr