Nationalelf

Nach zwei Jahren: DFB schreibt wieder schwarze Zahlen

Freie Rücklage erstmals seit 2014 aufgestockt

Nach zwei Jahren: DFB schreibt wieder schwarze Zahlen

Der DFB kann für 2023 schwarze Zahlen ausweisen.

Der DFB kann für 2023 schwarze Zahlen ausweisen. AFP via Getty Images

Wie der DFB mitteilte, wurde im Geschäftsjahr 2023 ein Überschuss von 4,875 Millionen Euro nach Steuern erwirtschaftet. Zwölf Monate zuvor musste der Verband noch einen Verlust von 4,203 Millionen Euro veröffentlichen.

Die verbesserte finanzielle Situation hat auch positive Auswirkungen auf die freie Rücklage des Verbands. Diese stieg um 13 Millionen Euro auf 54,7 Millionen Euro an. Erstmals seit dem Jahr 2014, als die deutsche Nationalmannschaft in Brasilien Weltmeister geworden war, konnte die Rücklage wieder aufgestockt werden.

"Das Jahresergebnis 2023 zeigt eindrucksvoll, dass der DFB in den vergangenen zwei Jahren gute Entscheidungen getroffen hat: personell, sportlich und wirtschaftlich" wird Präsident Bernd Neuendorf in einer Pressemitteilung zitiert.

"Der DFB hat 2023 umfangreiche Maßnahmen zum Abbau seines strukturellen Defizits beraten und verabschiedet", sagte DFB-Schatzmeister Stephan Grunwald. "Unter anderem aufgrund der konsequenten Umsetzung dieser Maßnahmen, des neuen Grundlagenvertrages mit dem DFL e.V. und gestiegener Vermarktungserlöse bei den DFB-Ligen, DFB-Pokalen und Nationalmannschaften ist es uns gelungen, 2023 ein positives Jahresergebnis zu erzielen."

Den detaillierten Finanzbericht will der Verband in der kommenden Woche auf seiner Website veröffentlichen. Wie der DFB weiter mitteilte, wird auch am Ende des derzeit laufenden Geschäftsjahrs 2024 mit einem positiven Abschluss gerechnet. Der Gewinn könnte sogar noch höher ausfallen als erwartet, sollte der DFB in derzeit laufenden Steuerverfahren Recht zugesprochen bekommen.

Denn dem DFB e.V. wurde mit Bescheiden vom 21. Dezember 2022 die Gemeinnützigkeit für die Jahre 2014 und 2015 rückwirkend entzogen. Auch für das Jahr 2006 wurde dem Verband 2017 rückwirkend die Gemeinnützigkeit entzogen. Die in beiden Fällen streitigen Steuerforderungen hat der DFB bereits beglichen, gegen beide Entscheide aber fristgerecht Einspruch eingelegt. Sollten die Anfechtungen Erfolg haben, würde der DFB die bereits entrichteten Steuergelder erstattet bekommen.

jer