Regionalliga

Die Bornheimer vor dem Abhang

FSV Frankfurt: Pleite im Rechtsstreit mit dem Süddeutschen Fußball-Verband

Die Bornheimer vor dem Abhang

Sie waren zahlenmäßig fast in Bestbesetzung angereist. Doch der FSV Frankfurt musste beim Landgericht Nürnberg/Fürth am gestrigen Mittwoch eine bittere Pille schlucken: Der Antrag auf Einstweilige Verfügung und damit die Eingliederung in die neue zweigleisige Regionalliga wurde von der 12. Zivilkammer unter Vorsitz von Dr. Werner Meyer abgelehnt. Entsprechend groß war die Enttäuschung bei der Delegation vom Bornheimer Hang. Präsident Bernd Reisig, Vize Ludwig von Natzmer, Aufsichtsrat Peter Schrenk und nicht zuletzt FSV-Rechtsanwalt Carlo Kiefer hatten sich weit mehr erhofft.

In der halbstündigen öffentlichen Sitzung gab es nach der richterlichen Einführung in die Sachlage ein "Schnellverfahren", in dem es zu keinem weiteren Austausch von Argumentationen oder gar einer Befragung kam. Eine gütliche Einigung konnte nicht erzielt werden. Die Standpunkte waren im Vorfeld offensichtlich von beiden Seiten hinreichend dokumentiert worden: "Die Wahrheit liegt in den Schriftsätzen", war Frankfurts Rechtsexperte Carlo Kiefer zuversichtlich in dem Bewusstsein, das Nötige getan zu haben. So gab es nur bei der Festlegung des Streitwertes unterschiedliche Auffassungen. Die von FSV-Seite in den Raum gestellten 50 000 DM erschienen dem Rechtsanwalt des Süddeutschen Fußball- Verbandes, Richard Jacobs, als zu gering angesetzt, am Ende legte der Richter die Summe auf 25 000 DM fest.

Jacobs machte noch einmal deutlich, dass die neue 3.Liga keine Einrichtung des SFV, sondern des DFB und der fünf Regionalliga-Verbände ist. Nur diese fünf Präsidien und der DFB könnten über die Aufnahme des FSV Frankfurt entscheiden. Das Gericht hatte zu prüfen, ob formelle oder schwerwiegende Verfahrensfehler in der Sportgerichtsbarkeit vorlagen. Nach viertelstündiger Beratung erging dann das Urteil: Der Antrag des FSV Frankfurt wurde zurückgewiesen, die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger, das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

In der Urteilsbegründung stellte Dr. Meyer heraus, dass formale Gesichtspunkte das Verbandsurteil nicht unwirksam gemacht hätten. Ein nicht unterschriebenes Urteil sei im Umlaufverfahren üblich, auch ein zweiter Entscheid vor Ablauf der Berufungsfrist zulässig. Im materiellen Bereich stehe das Urteil auf dem Boden der Statuten, die Einwechselung des Spielers Elton da Costa, der nicht auf dem Spielberichtsbogen stand, am letzten Spieltag beim 1:0-Sieg über den VfB Stuttgart könne nach §16 Absatz 1 und §9 der SFV-Spielordnung zur 0:2-Wertung führen. Da auch kein schwerwiegender verfassungsrechtlicher Verstoß vorläge, hat das Verbandsurteil Bestand.

Auch wenn der FSV nun in die Berufung geht, Schadenersatzansprüche drohen und beim SFV Handlungsbedarf besteht: Frankfurt wird sich auf die Oberliga vorbereiten müssen. Der Weg in ein Hauptverfahren kann dauern, inzwischen wird die neue Saison gestartet sein. Fazit von FSV-Anwalt Kiefer: "Die Fakten werden die Juristerei überholen."

Jörg Berghoff