Bundesliga

DFB: Handelfmeter gegen Dortmund war Fehlentscheidung

Auch Frankfurt benachteiligt

DFB: Handelfmeter gegen Dortmund war Fehlentscheidung

Nach Dortmunds 3:3 in Frankfurt gab es reichlich Redebedarf.

Nach Dortmunds 3:3 in Frankfurt gab es reichlich Redebedarf. IMAGO/HMB-Media

3:3 trennten sich Eintracht Frankfurt und Borussia Dortmund am Sonntag, und auch in Sachen Fehlentscheidungen stand es am Ende unentschieden. Das ist das Ergebnis einer umfassenden Einordnung, die die Sportliche Leitung der Bundesliga-Schiedsrichter in Person von Peter Sippel am Montag vorgenommen hat und die der DFB auf seiner Website veröffentlichte.

Demnach hätte es den Elfmeter für Eintracht Frankfurt, den Omar Marmoush nach Marius Wolfs Handspiel und Eingriff des VAR zur frühen Führung nutzte (8.), nicht geben dürfen. "Zwar spricht die Tatsache, dass Wolfs Arm weit vom Körper abgespreizt ist, zunächst für ein strafbares Handspiel", sagt Sippel. "Doch in diesem Fall liegt dem versuchten Befreiungsschlag des Dortmunders ein normaler Bewegungsablauf zugrunde. Dass der linke Arm dabei in der Ausholbewegung nach außen schwingt, ist als natürlich anzusehen, deshalb liegt keine unnatürliche Vergrößerung des Körpers vor. Wolf handelt auch nicht absichtlich oder fahrlässig, er will den Ball nicht aufhalten, sondern aus dem Strafraum befördern. Daher ist das Handspiel nicht strafbar." 

"Bilder belegen ein Foulspiel von Meyer"

Auf der anderen Seite hätte die Eintracht einen Strafstoß bekommen müssen, als der eingewechselte Alexander Meyer im BVB-Tor Marmoush im Strafraum foulte. Obwohl Schiedsrichter Robert Schröder, der zunächst nicht gepfiffen hatte, wie vor dem Handelfmeter eine On-Field-Review vornahm, blieb er diesmal bei seiner Entscheidung. Sippel: "Hier wäre jedoch ein Strafstoß die korrekte Entscheidung gewesen, da die Bilder ein Foulspiel von Meyer an Marmoush belegen."

Besser kommt der insgesamt schwache Schröder (kicker-Note 5,5) bei zwei anderen umstrittenen Szenen weg. Dass das Dortmunder 2:2 zählte, obwohl sich Niclas Füllkrug vor Eintracht-Keeper Kevin Trapp in Abseitsposition aufhielt, ist für Sippel "akzeptabel". Es sei vor allem zu bewerten, ob der Angreifer die Möglichkeit des Torwarts, den Ball zu spielen, eindeutig beeinflusst, und Trapp mache im Moment des Torschusses einen Schritt nach rechts, während der Ball ins andere Eck geschossen werde. "Letztlich gibt es bei der Frage nach der Möglichkeit, den Ball zu spielen, einigen Interpretationsspielraum", räumt Sippel ein.

"Fehlende Eindeutigkeit" bei Larssons Halten gegen Schlotterbeck

Und auch beim Urteil, Hugo Larssons Halten gegen Nico Schlotterbeck in der Nachspielzeit nicht als elfmeterwürdiges Foul zu ahnden, lag Schröder Sippel zufolge nicht falsch. "Aufgrund der fehlenden Eindeutigkeit ist diese Entscheidung im Rahmen des Ermessensspielraums des Unparteiischen zu akzeptieren", so Sippel. "Dass es keinen Eingriff des Video-Assistenten gibt, ist deshalb korrekt."

jpe