Wie der Verband am Freitag mitteilte, wurden auch im schriftlichen Verfahren drei Einsprüche des Drittliga-Absteigers gegen Spielwertungen als unbegründet zurückgewiesen. Betroffen waren die Niederlagen beim FC Bayern II (2:3), beim Chemnitzer FC (0:1) und bei Eintracht Braunschweig (0:1), die zuvor bereits im Einzelrichterverfahren abgewiesen worden waren.
"Auch im schriftlichen Verfahren wurden von Preußen Münster keine weiteren Umstände vorgetragen, die zu einem anderen Ergebnis hätten führen können", erklärte Stephan Oberholz, der stellvertretende Vorsitzende des DFB-Sportgerichts. "Daher waren die Einsprüche zurückzuweisen."
Münster hatte argumentiert, dass mit dem Re-Start in der 3. Liga und dessen Rahmenbedingungen gegen die Grundsätze des Fair Play und der Chancengleichheit verstoßen worden sei.