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Silvesterschaden am Auto: Wer zahlt?

Böller und Raketen - Teil- oder Vollkaskoversicherung kommen auf

Silvesterschaden am Auto: Wer zahlt?

Silvesterfeuerwerk: Schön anzusehen, aber nicht unumstritten.

Silvesterfeuerwerk: Schön anzusehen, aber nicht unumstritten. dpp

Wenn das Auto nach der Silvesternacht mit Dellen, Brandspuren oder Kratzern vorgefunden wird, dann beginnt das neue Jahr schon einmal denkbar schlecht. Vorrangige Frage: Wer muss für den Schaden aufkommen?

Prinzipiell ist dies einfach zu beantworten: Zu zahlen hat derjenige, der den Schaden verursacht hat. In der Praxis sieht es freilich so aus, dass der Schuldige kaum zu ermitteln ist - auch dann nicht, wenn sich nach einer entsprechenden Anzeige die Polizei einschaltet.

Brand oder Glut?

In diesem Fall springt die Versicherung ein. Ob die Teil- oder Vollkasko zuständig ist, hängt von der Art des Schadens ab. Brand und Glasbruch beispielsweise sind durch die Teilkaskoversicherung abgedeckt. Allerdings macht das Deutsche Kraftfahrzeuggewerbe darauf aufmerksam, dass die Versicherungen dezidiert zwischen Brand (Feuer) und schwelender Glut unterscheiden. Fällt eine Rakete aufs Dach und verursacht einen Brand, zahlt die Teilkasko. Brennt der glimmende Rest ein Loch ins Cabrioverdeck, muss hingegen die Vollkasko ran.

Die Teilkasko ist auch für Schäden durch explodierende Böller auf der Motorhaube zuständig. Dellen, die durch herabfallende Raketen entstanden sind, Beulen, die eine geschleuderte Flasche verursacht hat, Spuren, die abgebrannte Knaller auf dem Lack hinterlassen haben oder absichtlich zugefügte Kratzer deckt wiederum die Vollkasko ab.

Sicher parken

Am besten ist es freilich, wenn solche Blessuren gar nicht erst entstehen. Wenn möglich, sollte das Auto in der Silvesternacht also in der Garage beziehungsweise unter dem Carport abgestellt beziehungsweise in einer ruhigen Seitenstraße geparkt werden. Auch die Investition in eine "Übernachtung" im Parkhaus oder in einer Tiefgarage kann sich bezahlt machen.

ule