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Das ändert sich 2020 im Straßenverkehr

Bußgelder, Abgasgrenzwerte, Rechte für Radfahrer

Das ändert sich 2020 im Straßenverkehr

Fahrt ins neue Jahr 2020: Auf die Verkehrsteilnehmer kommen neue Regelungen und Vorschriften zu.

Fahrt ins neue Jahr 2020: Auf die Verkehrsteilnehmer kommen neue Regelungen und Vorschriften zu. Larisa K. pixabay/Montage NN Roy Schmidt

Verschärfte Abgasgrenzwerte

Ab Januar dürfen erstmals auf den Markt gebrachte Autos im realitätsnahen RDE-Test (Real Driving Emissions) nurmehr das 1,5-fache des Laborgrenzwertes für Stickoxide (NOx) austoßen. Dies entspricht 120 statt bislang 160 Milligramm pro Kilometer. Ab Januar 2021 gilt die Regelung dann für alle neu zugelassenen Autos.

Strengere Flottengrenzwerte

Die neu zugelassenen Pkw eines Herstellers müssen einen durchschnittlichen Flottengrenzwert von 95 g/km CO2 einhalten. Tun sie das nicht, drohen erhebliche Strafzahlungen.

Förderung für Elektroautos

Der Umweltbonus zur Förderung der Elektromobilität wird bis 2025 verlängert - und gleichzeitig erhöht. Käufer eines Elektroautos mit einem Nettolistenpreis von bis zu 40.000 Euro können sich auf 6000 (bislang 4000 Euro) einstellen, bis zu einem Preis von 65.000 Euro steigt die Prämie auf 5000 Euro. Für einen Plug-in-Hybriden (Neupreis bis 40.000 Euro) gibt es 4500 Euro bzw. Euro (Neupreis 40.000 bis 65.000 Euro) 3750 Euro. Die Förderprämie tragen, wie schon bislang, je zur Hälfte der Bund und der Hersteller.

Erhöhte Bußgelder

Wer verbotswidrig auf Rad- und Fußwegen parkt beziehungsweise auf Fahrrad-Schutzstreifen oder in zweiter Reihe hält, soll künftig mit bis zu 100 Euro (bislang 15 bis 30 Euro) zur Kasse gebeten werden. Besonders gravierende Fälle könnten laut Automobilclub "Mobil in Deutschland" sogar mit Flensburg-Punkten geahndet werden. Das Nichtbilden einer Rettungsgasse oder deren unerlaubte Nutzung wird mit 200 bis 320 Euro, einem einmonatigen Fahrverbot und zwei Punkten sanktioniert.

Gesetz gegen Gaffer

Bereits im November hat das Bundeskabinett härtere Sanktionen gegen Schaulustige beschlossen. Demnach drohen bis zu zwei Jahre Gefängnis, wenn jemand eine Bildaufnahme herstellt oder überträgt, "die in grob anstößiger Weise eine verstorbene Person zur Schau stellt". Der Automobilclub von Deutschland (AvD) weist darauf hin, dass das Gesetz noch im Jahresverlauf 2020 in Kraft treten soll.

Mehr Sicherheit und mehr Rechte für Radler

Beim Überholen von Fußgängern, Radfahrern und Elektrokleinstfahrzeugen wird künftig ein Mindestabstand von 1,50 Metern (innerorts) bzw. zwei Metern (außerorts) vorgeschrieben. An besonders engen Stellen soll ein neues Verkehrsschild das Überholen von einspurigen Fahrzeugen (also beispielsweise Fahrrädern) ganz verbieten. Zudem werden Radler einen speziellen Grünen Pfeil zum Abbiegen von einem Radfahrstreifen oder Radweg bekommen. Und es ist die Einrichtung spezieller Fahrradzonen geplant, in denen Tempo 30 gilt und wo Radler weder gefährdet noch behindert werden dürfen.

Beim Rechtsabbiegen müssen Kraftfahrzeuge ab 3,5 Tonnen innerorts künftig mit Schrittgeschwindigkeit fahren. Vor Kreuzungen und Einmündungen gilt eine acht Meter lange Parkverbotszone, wenn dort ein Radweg angelegt ist.

Abbiege-Assistenten für Lkw

Ab dem 1. Juli ist bei neuen Lang-Lkw mit Anhänger ein Abbiegeassistent Pflicht, der den Toten Winkel überwacht und so Unfälle mit Fußgängern und Radfahrern verhindern hilft. Auch mitblinkende Seitenspiegel werden Vorschrift. 2022 erfährt die Regelung eine Ausweitung auf Bestands-Fahrzeuge.

Jünger zum Führerschein

Schon 15-jährige Jugendliche können den Rollerführerschein (Klasse AM) erlangen. Allerdings bleibt es den einzelnen Bundesländern überlassen, ob sie die Regelung auch umsetzen.

Aus für die Automatik-Regelung

Ab Sommer dürfen Fahrschüler, die ihre Fahrprüfung auf einem Automatik-Auto abgelegt haben, voraussichtlich auch Handschalter fahren, sofern sie ein zusätzliches Fahrtraining absolviert haben.

Digitalradio wird Pflicht

Ab dem 21. Dezember 2020 müssen in Neufahrzeuge eingebaute Radiogeräte die digitale Hörfunkfrequenz DAB+ empfangen und wiedergeben können.

Ulla Ellmer