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2.-Liga-Trio wird Zulassung verweigert - GAK erhält Bundesliga-Lizenz

Bundesliga gibt Entscheidung bekannt

2.-Liga-Trio wird Zulassung verweigert - GAK erhält Bundesliga-Lizenz

In der 2. Liga war vor der Lizenzvergabe bei vielen Vereinen großes Zittern angesagt.

In der 2. Liga war vor der Lizenzvergabe bei vielen Vereinen großes Zittern angesagt. GEPA pictures

13 der aktuell 16 Klubs in der 2. Liga haben die Zulassung auch für die kommende Saison erhalten. Dem FC Dornbirn, DSV Leoben und Stripfing/Weiden wurde hingegen die Spielerlaubnis nicht erteilt. Während es in Dornbirn und Leoben an finanziellen Dingen scheiterte, muss Stripfing infrastrukturell nachbessern. Der SV Horn, SKU Ertl Glas Amstetten, First Vienna FC 1894, SV Licht-Loidl Lafnitz, FC Liefering, KSV 1919, Schwarz-Weiß Bregenz und die Zweitmannschaft von Sturm Graz werden hingegen auch im kommenden Jahr in der zweithöchsten Spielstufe zu sehen sein, vorausgesetzt sie schaffen die sportliche Qualifikation.

Gute Nachrichten gibt es auch für den souveränen Tabellenführer Grazer AK, dem genauso wie dem SKN St. Pölten, dem Floridsdorfer AC, der SV Ried und der Admira die Lizenz für die Bundesliga erteilt wurde. Die Vienna (personell), Bregenz (personell) und Leoben (personell, finanziell, infrastrukturell, rechtlich) haben hingegen keine Lizenz für das Oberhaus erhalten.

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Interessant wird es auch bei möglichen Aufsteigern aus den Regionalligen. Hier wurde neben dem Zweitteam von Rapid lediglich dem ASK Voitsberg aus der Regionalliga Mitte sowie dem SC Imst 1933 aus der Regionalliga West die Zulassung für die neue 2.-Liga-Saison erteilt. Der Tabellenführer der Regionalliga West Austria Salzburg hat hingegen aufgrund personeller und infrastruktureller Komponenten keine Zulassung bekommen. Auch der Welser Sportclub Hertha (infrastrukturell), der Kremser SC (sportlich, personell, finanziell und infrastrukturell) sowie die LASK Amateure OÖ dürften nach heutigem Stand nicht aufsteigen. Die Young Violets haben ihren Zulassungsantrag zurückgezogen.

Die betroffenen Vereine können nun innerhalb von acht Tagen gegen den Beschluss des Senats 5 Protest einlegen. Die Frist endet am 22. April. Die Entscheidung des Protestkomitees wird dann anschließend bis 29. April getroffen. Sollte danach weiterhin die Lizenz bzw. Zulassung verweigert werden, besteht noch die Möglichkeit, innerhalb von acht Tagen eine Klage beim Ständig Neutralen Schiedsgericht einzubringen.

ma

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